Verfahren für Elternbeschwerden

Beschwerdeverfahren der Eltern für Modeligo Nationalschule.

📬 Governance & Kommunikation

Modeligo Nationalschule Verfahren für Elternbeschwerden

Zweck/Ziel

Das Beschwerdeverfahren der Eltern wurde 2023 von der Irish National Teachers' Organisation und den Trägern der Grundschulen, der Catholic Primary Schools Management Association, der Church of Ireland, An Foras Pátrúnachta, dem Muslim Primary Education Board, Educate Together und der National Association of Boards of Management in Special Education überarbeitet und vereinbart. Es ist so konzipiert, dass es einen offenen und klar definierten Prozess bietet, der es Eltern/Erziehungsberechtigten ermöglicht, Bedenken bezüglich ihres eigenen Kindes/ihrer eigenen Kinder auf eine einvernehmliche, faire und transparente Weise zu äußern.

Es ist anerkannt, dass Eltern/Erziehungsberechtigte die primären Erzieher im Leben eines Kindes sind und dass daher von Zeit zu Zeit Probleme auftreten können, mit denen sie sich gegebenenfalls an die Schule wenden müssen. Es wird erwartet, dass die Kommunikation zeitnah, höflich und lösungsorientiert erfolgt, um sicherzustellen, dass die wichtige Beziehung zwischen Eltern und Schule erhalten und respektiert werden kann. Es wird erwartet, dass alle Beteiligten proaktiv mitwirken.

Verfahrenshinweise

Es handelt sich um ein stufenweises Verfahren, bei dem alle Anstrengungen unternommen werden, die Angelegenheit so früh wie möglich zu klären. In den meisten Fällen werden Bedenken entweder informell oder formell in den früheren Phasen des Verfahrens behandelt. Falls in den früheren Phasen keine Einigung erzielt werden konnte, sieht das Verfahren die Eskalation der Angelegenheit an die Schulvorstand vor. Dieses Verfahren legt in vier Schritten den Ablauf der Bearbeitung einer Beschwerde und den einzuhaltenden Zeitrahmen fest. Es wird erwartet, dass die Parteien jede Phase der Reihe nach einhalten werden.

  • Der Begriff „schriftliche Korrespondenz“ bezieht sich ausschließlich auf Briefe oder E-Mails von Eltern/Erziehungsberechtigten.

Es werden nur Beschwerden über Lehrkräfte untersucht, die schriftlich von einem Elternteil/Erziehungsberechtigten eingereicht und unterzeichnet wurden und sich auf das eigene Kind beziehen.

Dieses Verfahren findet keine Anwendung, wenn eine Beschwerde eines Elternteils/Erziehungsberechtigten nach Einschätzung des Arbeitgebers/Schulvorstand folgende Sachverhalte betrifft:

Fragen der beruflichen Kompetenz, die an das Bildungsministerium zu richten sind;

unbegründete oder schikanöse Beschwerden sowie Beschwerden, die die Arbeit einer Lehrkraft an der Schule nicht beeinträchtigen; oder

Beschwerden, bei denen eine der Parteien bereits Rechtsmittel oder ein anderes bestehendes Verfahren eingelegt hat.

Jegliche schriftliche Korrespondenz an Schulvorstand ist ausschließlich an den/die Vorsitzende/n von Schulvorstand zu richten. Jede Abweichung davon kann als nachteilig und außerhalb des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung liegend angesehen werden.

Mit „Tagen“ sind in diesem Verfahren ausschließlich Schultage gemeint. Ein Schultag ist ein Tag, an dem die Schule geöffnet ist. Ferien, Schulschließungen und Beurlaubungen werden in diesem Verfahren nicht als Schultage gezählt.

Gruppenbeschwerden sind nicht vorgesehen. Jede/r Elternteil/Erziehungsberechtigte/r, der/die ein Anliegen vorbringt, wird im Rahmen dieses Verfahrens einzeln behandelt.

Dieses Verfahren ist ein internes Verfahren. Weder die Schulleitung noch die INTO beabsichtigen daher, dass in irgendeiner Phase des Verfahrens eine Rechtsvertretung hinzugezogen wird.

Probleme sollten zeitnah angesprochen werden. Es liegt im besten Interesse des Kindes, Probleme so früh wie möglich mit der Lehrkraft zu besprechen, um eine frühzeitige Lösung zu finden, idealerweise während des Unterrichts.

Hinweis: Eine Kopie dieses Verfahrens ist für Eltern/Erziehungsberechtigte auf der Website der Schule und/oder auf Anfrage bei der Schule erhältlich. Dieses Verfahren tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Gemäß dem Bildungsgesetz von 1998 werden alle Schulen rechtlich von der Schulvorstand der Schule im Auftrag des Schulträgers verwaltet.


Formale Phase 1 — Diskussion

1.1 Eltern/Erziehungsberechtigte treffen Lehrer

Ein Elternteil/Erziehungsberechtigter, der eine Beschwerde bezüglich seines eigenen Kindes einreichen möchte, sollte einen Termin mit dem betreffenden Lehrer vereinbaren, um die Beschwerde beizulegen. Bei Bedarf können weitere Treffen mit der Lehrkraft einberufen werden.

Die Beschwerde kann in dieser Phase beigelegt werden.

1.2 Eltern/Erziehungsberechtigte treffen Schulleiter

Wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten die Beschwerde nicht mit dem Lehrer klären können, sollten sie einen Termin mit dem Schulleiter vereinbaren, um die Beschwerde beizulegen. Weitere Treffen können gegebenenfalls von Schulleiter einberufen werden.1

Die Beschwerde kann in diesem Stadium beigelegt werden.

1.3 Eltern/Erziehungsberechtigte treffen Vorsitzende/n

Bleibt die Beschwerde ungelöst, sollte der/die Erziehungsberechtigte einen Termin mit dem/der Vorsitzenden der Schulvorstand vereinbaren, um die Beschwerde beizulegen. Weitere Sitzungen können gegebenenfalls vom Vorsitzenden einberufen werden.


Formale Phase 2 — Schriftlich (10 Tage)

2.1 Schriftliche Beschwerde an den Vorsitzenden

Falls die Beschwerde in Stufe 1 nicht beigelegt werden konnte, sollte der Elternteil/Erziehungsberechtigte, der die Angelegenheit weiterverfolgen möchte, die Beschwerde schriftlich an den Vorsitzenden der Schulvorstand richten. Damit beginnt Phase 2.

2.2 Der Vorsitzende händigt dem Lehrer ein Exemplar aus

Der Vorsitzende sollte dem Lehrer, gegen den die Beschwerde gerichtet ist, unverzüglich eine Kopie der schriftlichen Beschwerde zukommen lassen.

2.3 Der/Die Vorsitzende beruft die Sitzung(en) ein

Der Vorsitzende sollte versuchen, die Beschwerde zwischen dem Lehrer und dem Elternteil/Erziehungsberechtigten innerhalb von 10 Schultagen nach Beginn von Phase 2.1 beizulegen. Dies kann die Einberufung eines oder mehrerer Treffen durch den Vorsitzenden mit dem Lehrer, den Eltern/Erziehungsberechtigten und anderen Schulmitarbeitern nach Ermessen des Vorsitzenden erforderlich machen.


Formale Phase 3 — Schulvorstand (20 Tage)

3.1 Der/Die Vorsitzende erstattet dem Vorstand einen formellen Bericht.

Wenn die Beschwerde nach Stufe 2 weiterhin ungelöst bleibt und der Elternteil/Erziehungsberechtigte die Angelegenheit weiterverfolgen möchte, sollte er den Vorsitzenden schriftlich darüber informieren. Der Vorsitzende sollte innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt dieser schriftlichen Erklärung einen formellen Bericht an Schulvorstand erstatten. Bei dieser Sitzung kann der Vorstand entscheiden, ob er mit Phase 3.2 oder 3.3 fortfährt.

3.2 Beschwerde abgeschlossen

Wenn der Vorstand die Beschwerde prüft, kann das Verfahren in diesem Stadium abgeschlossen werden, wenn der Vorstand der Ansicht ist, dass:

  • Die Beschwerde ist unbegründet/schikanös;

Die Beschwerde wurde bereits vom Vorstand untersucht;

Die Beschwerde kann besser durch ein einschlägiges Rundschreiben der Schulbehörde behandelt werden; oder

Es wurde ein Rechtsweg beschritten.

Wenn der Vorstand feststellt, dass die Beschwerde in diesem Stadium abgeschlossen ist, sollten die Eltern/Erziehungsberechtigten innerhalb von fünf Tagen nach der Vorstandssitzung darüber informiert werden.

3.3 Durchführung einer Anhörung

Wenn der Vorstand beschließt, eine Anhörung durchzuführen, sollte er wie folgt vorgehen:

  • Die Lehrkraft sollte darüber informiert werden, dass die Beschwerde in einer vollständigen Anhörung verhandelt wird. Der/Die Vorsitzende muss sicherstellen, dass der Lehrkraft alle vom Gremium geprüften Dokumente zur Verfügung gestellt wurden.

Das Gremium sollte ein Treffen mit den Eltern/Erziehungsberechtigten anberaumen, falls es dies für erforderlich hält. Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben das Recht, sich bei diesem Treffen von einer Vertrauensperson begleiten zu lassen.

Der Lehrkraft sollte Gelegenheit gegeben werden, ihren Fall dem Gremium darzulegen. Sie hat das Recht, sich von einer Vertrauensperson oder einem Gewerkschaftsvertreter vertreten zu lassen, die zur Unterstützung und zum Anfertigen von Protokollen begleitet werden dürfen.

Die Lehrkraft sollte aufgefordert werden, dem Gremium als Arbeitgeber eine schriftliche Stellungnahme zu der Beschwerde zukommen zu lassen. Diese schriftliche Stellungnahme ist vertraulich und wird nicht an Dritte weitergegeben.

Das in Abschnitt 3.3(b), (c) und (d) genannte Treffen der Schulvorstand findet möglichst innerhalb von 10 Tagen nach dem in Abschnitt 3.1 genannten Treffen statt.


Formale Phase 4 — Entscheidung (5 Tage)

4.1 Schriftliche Entscheidung des Vorsitzenden

Der Vorstand wird die Beschwerde und die eingegangene Stellungnahme prüfen und in der Angelegenheit entscheiden. Der Vorsitzende sollte den Beschluss des Gremiums innerhalb von fünf Tagen nach der Sitzung in Phase 3.3 schriftlich an den Lehrer und die Eltern/Erziehungsberechtigten übermitteln.

4.2 Beschwerde abgeschlossen

Die Entscheidung des Vorstands ist endgültig.


Footnotes

  1. Wenn eine Beschwerde über einen Schulleiter eingeht, beginnt der oben beschriebene Prozess bei Stufe 1.2.