Einführung
Diese Zulassungsrichtlinie entspricht den Anforderungen des Education Act 1998, des Education (Admission to Schools) Act 2018 und des Equal Status Act 2000. Bei der Ausarbeitung dieser Richtlinie hat die Schulleitung die Schulmitarbeiter, den Schulträger und die Eltern der Schüler konsultiert.
Die Richtlinie wurde ursprünglich am 15.09.20 vom Schulträger genehmigt. Es wird auf der Website der Schule veröffentlicht und ist auf Anfrage auch in gedruckter Form für alle Interessierten erhältlich.
Modeligo Nationalschule wird mit dem Nationalen Rat für Sonderpädagogik bei der Erfüllung seiner Aufgaben gemäß dem Gesetz über die Bildung von Personen mit sonderpädagogischem Förderbedarf von 2004 zusammenarbeiten, insbesondere bei der Bereitstellung und dem Betrieb einer oder mehrerer Sonderklassen, wenn der Rat dies anordnet.
Modeligo Nationalschule wird alle Anweisungen befolgen, die dem Träger bzw. dem Schulvorstand gemäß § 37A und dem Schulvorstand gemäß § 67(4B) des Bildungsgesetzes zugestellt werden. Die relevanten Termine und Fristen für das Aufnahmeverfahren von Modeligo Nationalschule sind in der jährlichen Aufnahmebekanntmachung der Schule aufgeführt, die jährlich mindestens eine Woche vor Beginn des Aufnahmeverfahrens für das jeweilige Schuljahr auf der Website der Schule veröffentlicht wird.
Diese Richtlinie muss in Verbindung mit der jährlichen Zulassungsmitteilung für das betreffende Schuljahr gelesen werden.
Das Antragsformular für die Aufnahme wird auf der Website der Schule veröffentlicht und ist auf Anfrage auch in Papierform für alle Personen erhältlich, die es anfordern.
Charakteristischer Geist und allgemeine Ziele unserer Schule
Modeligo Nationalschule ist eine katholische, koedukative Grundschule mit katholischem Ethos unter der Schirmherrschaft des Bischofs von Waterford und Lismore. „Katholisches Ethos“ bedeutet im Kontext einer katholischen Grundschule das Ethos und den charakteristischen Geist der römisch-katholischen Kirche, der Folgendes fördert:
-
die vollständige und harmonische Entwicklung aller Aspekte der Persönlichkeit des Schülers, einschließlich der intellektuellen, körperlichen, kulturellen, moralischen und spirituellen Aspekte; und
-
eine lebendige Beziehung zu Gott und zu anderen Menschen; und
-
eine Lebensphilosophie, die vom Glauben an Gott und an das Leben, den Tod und die Auferstehung Jesu Christi geprägt ist; und
-
die Glaubensbildung der Schüler im katholischen Glauben. Die Schule bietet den Schülern Religionsunterricht gemäß den Lehren, Praktiken und Traditionen der römisch-katholischen Kirche und/oder dem Ethos und/oder dem charakteristischen Geist, der von der Irischen Bischofskonferenz jeweils festgelegt oder interpretiert wird.
Gemäß § 15 (2) (b) des Bildungsgesetzes von 1998 ist die Schulvorstand der Modeligo Nationalschule verpflichtet, den charakteristischen Geist der Schule, wie er durch die kulturellen, erzieherischen, moralischen, religiösen, sozialen, sprachlichen und spirituellen Werte und Traditionen bestimmt wird, die die Ziele und das Verhalten der Schule prägen und kennzeichnen, zu wahren und dem Schulträger gegenüber für dessen Wahrung rechenschaftspflichtig zu sein.
Unsere Mission
Scoil Mhuire, Má Dheilge blickt auf eine lange Tradition exzellenter Bildung zurück und ist bestrebt, einen Lehrplan anzubieten, der den Bedürfnissen aller Schüler bestmöglich gerecht wird. Die Schule möchte in einem christlichen Umfeld verantwortungsbewusste, fähige und fürsorgliche Menschen heranbilden, die sich selbst und einander respektieren. Wir werden jedem Kind ermöglichen, sein/ihr Selbstwertgefühl zu entwickeln und sein/ihr Potenzial in einem positiven, fröhlichen, sicheren und gesunden Schulumfeld auszuschöpfen. Die Schule und ihre Mitarbeiter schätzen die Partnerschaft mit den Eltern bei der Erfüllung der persönlichen und schulischen Bedürfnisse von Schülern und Mitarbeitern gleichermaßen.
Zulassungserklärung
Modeligo Nationalschule diskriminiert bei der Aufnahme von Schülern in die Schule nicht aufgrund folgender Kriterien:
- Geschlecht des/der Studierenden bzw. des/der Antragstellers/Antragstellerin,
Familienstand des/der Studierenden bzw. des/der Antragstellers/Antragstellerin,
sexuelle Orientierung des/der Studierenden bzw. des/der Antragstellers/Antragstellerin,
religiöse Gründe des/der Studierenden bzw. des/der Antragstellers/Antragstellerin,
Behinderung des/der Studierenden bzw. des/der Antragstellers/Antragstellerin,
ethische Zugehörigkeit des/der Studierenden bzw. des/der Antragstellers/Antragstellerin,
Zugehörigkeit zur Traveller-Gemeinschaft des/der Studierenden bzw. des/der Antragstellers/Antragstellerin oder
sonderpädagogischer Förderbedarf des/der Studierenden bzw. des/der Antragstellers/Antragstellerin.
Gemäß Abschnitt 61 (3) des Bildungsgesetzes von 1998 sind die Begriffe „Grund des Zivilstands“, „Grund der Behinderung“, „Diskriminierung“, „Grund des Familienstands“, „Grund des Geschlechts“, „Grund der Rasse“, „Grund der Religion“, „Grund der sexuellen Orientierung“ und „Grund der Zugehörigkeit zur Traveller-Gemeinschaft“ im Einklang mit Abschnitt 3 des Gleichstellungsgesetzes von 2000 auszulegen.
Kategorien von sonderpädagogischen Bedürfnissen, die in der Schule/Sonderklasse berücksichtigt werden
Dieser Abschnitt gilt nicht für unsere Schule.
Zulassung von Studierenden
Diese Schule nimmt jeden Schüler auf, der sich um einen Studienplatz bewirbt, außer in folgenden Fällen:
-
Die Schule ist überbelegt (weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 6 unten).
-
Ein Elternteil eines Schülers bestätigt, entgegen den Anforderungen von Schulleiter gemäß Abschnitt 23(4) des Education (Welfare) Act 2000, nicht schriftlich, dass die Schulordnung für ihn/sie akzeptabel ist und dass er/sie alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen wird, um die Einhaltung dieser Schulordnung durch den Schüler sicherzustellen.
Überbuchung
Im Falle einer Überbelegung der Schule wendet die Schule bei der Entscheidung über die Zulassungsanträge die folgenden Auswahlkriterien in der unten aufgeführten Reihenfolge auf diejenigen Anträge an, die innerhalb der in der jährlichen Zulassungsbekanntmachung der Schule festgelegten Frist eingegangen sind:
Was nicht berücksichtigt wird
Gemäß Abschnitt 62(7)(e) des Bildungsgesetzes wird die Schule bei der Entscheidung über Zulassungsanträge oder bei der Aufnahme eines Schülers auf die Warteliste für die Aufnahme in die Schule keine der folgenden Punkte berücksichtigen:
Entscheidungen über Anträge
Alle Entscheidungen über Anträge auf Zulassung zu Modeligo Nationalschule basieren auf folgenden Kriterien:
-
Die Aufnahmerichtlinien unserer Schule
-
Die jährliche Bekanntmachung der Schule zur Schulaufnahme (sofern zutreffend)
-
Die vom Bewerber im offiziellen Bewerbungsformular der Schule gemachten Angaben, die innerhalb des in unserer jährlichen Bekanntmachung zur Schulaufnahme angegebenen Bewerbungszeitraums eingegangen sind
-
(Siehe Abschnitt 14 unten bezüglich Bewerbungen, die außerhalb des Bewerbungszeitraums eingehen, und Abschnitt 15 unten bezüglich Bewerbungen für Plätze in anderen Jahrgängen als dem jeweiligen Aufnahmejahrgang.) Auswahlkriterien, die nicht in unseren Aufnahmerichtlinien aufgeführt sind, werden bei der Entscheidung über eine Bewerbung um einen Schulplatz nicht berücksichtigt.
Benachrichtigung der Antragsteller über Entscheidungen
Die Bewerber werden innerhalb der im jährlichen Zulassungsbekanntmachungsschreiben angegebenen Frist schriftlich über die Entscheidung der Schule informiert.
Wenn einem Schüler kein Platz an unserer Schule angeboten wird, werden die Gründe hierfür dem Bewerber schriftlich mitgeteilt, einschließlich, falls zutreffend, Einzelheiten über die Platzierung des Schülers im Hinblick auf die Auswahlkriterien und Einzelheiten über die Position des Schülers auf der Warteliste für das betreffende Schuljahr.
Bewerber werden über ihr Recht auf Überprüfung/Berufung der Entscheidung der Schule informiert (weitere Einzelheiten finden Sie in Abschnitt 18 unten).
Annahme eines Studienplatzangebots durch einen Bewerber
Bei Annahme eines Zulassungsangebots von Modeligo Nationalschule müssen Sie angeben, ob Sie bereits ein Zulassungsangebot von einer oder mehreren anderen Schulen angenommen haben. Wenn Sie ein solches Angebot angenommen haben, müssen Sie auch Einzelheiten zu dem/den betreffenden Angebot(en) angeben und (ii) ob Sie sich bei einer oder mehreren anderen Schulen beworben haben und auf die Bestätigung eines Zulassungsangebots warten, und falls ja, müssen Sie Einzelheiten zu der/den betreffenden anderen Schule(n) angeben.
Umstände, unter denen Angebote nicht abgegeben oder zurückgezogen werden können
Modeligo Nationalschule kann die Zulassung verweigern oder widerrufen, wenn sich herausstellt, dass die im Antrag enthaltenen Angaben falsch oder irreführend sind.
Ein Bewerber bestätigt die Annahme eines Zulassungsangebots nicht bis zu dem in der jährlichen Zulassungsbekanntmachung der Schule angegebenen Datum.
Wenn ein Elternteil eines Schülers, sofern dies von der Schulleiter gemäß Abschnitt 23(4) des Education (Welfare) Act 2000 verlangt wird, nicht schriftlich bestätigt, dass er mit der Schulordnung einverstanden ist und dass er alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen wird, um die Einhaltung dieser Schulordnung durch den Schüler sicherzustellen; oder wenn ein Bewerber die Anforderungen für die „Annahme eines Angebots“ gemäß Abschnitt 10 nicht erfüllt hat.
Datenaustausch mit anderen Schulen
Bewerber sollten sich darüber im Klaren sein, dass Abschnitt 66(6) des Education (Admission to Schools) Act 2018 den Austausch bestimmter Informationen zwischen Schulen erlaubt, um eine effiziente Aufnahme von Schülern zu ermöglichen.
Gemäß Abschnitt 66(6) ist es einer Schule gestattet, einem Förderer oder einer anderen Person eine Liste der Schüler zur Verfügung zu stellen, für die (i) ein Antrag auf Aufnahme in die Schule eingegangen ist, (ii) ein Angebot zur Aufnahme in die Schule unterbreitet wurde oder (iii) ein Angebot zur Aufnahme in die Schule angenommen wurde.
Die Liste kann einige oder alle der folgenden Punkte enthalten:
(i) das Datum, an dem die Schule einen Aufnahmeantrag erhalten hat;
(ii) das Datum, an dem die Schule ein Zulassungsangebot unterbreitet hat;
(iii) der Tag, an dem ein Bewerber ein Zulassungsangebot angenommen hat;
(iv) persönliche Daten eines Studenten einschließlich seines Namens, seiner Adresse, seines Geburtsdatums und seiner persönlichen Sozialversicherungsnummer (im Sinne von Abschnitt 262 des Social Welfare Consolidation Act 2005).
Warteliste bei Überbuchung
Falls für das betreffende Schuljahr mehr Bewerbungen eingehen als Plätze zur Verfügung stehen, wird eine Warteliste von Schülern erstellt, deren Bewerbungen für die Aufnahme in die Modeligo Nationalschule aufgrund der Überbelegung der Schule erfolglos waren. Diese Warteliste bleibt für das Schuljahr gültig, in dem die Aufnahme angestrebt wird.
Die Platzierung auf der Warteliste von Modeligo Nationalschule erfolgt in der Reihenfolge der Priorität, die den Bewerbungen der Schüler zugewiesen wird, nachdem die Schule die Auswahlkriterien gemäß dieser Zulassungsrichtlinie angewendet hat.
Bewerber, deren Bewerbungen nach dem im jährlichen Zulassungsbekanntmachungsschreiben genannten Schlusstermin eingehen, werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums der Bewerbung ans Ende der Warteliste gesetzt.
Etwaige im Laufe des Schuljahres, für das die Aufnahme beantragt wird, frei werdende Plätze werden den Schülern auf der Warteliste in der Reihenfolge ihrer Platzierung auf der Liste angeboten.
Verspätete Bewerbungen
Alle nach dem im jährlichen Zulassungsbekanntmachungsschreiben genannten Anmeldeschluss eingehenden Zulassungsanträge werden gemäß der Zulassungspolitik unserer Schule, dem Education Admissions to School Act 2018 und den auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen geprüft und entschieden.
Spätbewerber werden spätestens drei Wochen nach dem Datum, an dem die Schule die Bewerbung erhalten hat, über die Entscheidung bezüglich ihrer Bewerbung informiert. Spätbewerbern wird ein Platz angeboten, sofern noch Plätze frei sind. Falls kein Platz verfügbar ist, wird der Name des Antragstellers gemäß Abschnitt 13 auf die Warteliste gesetzt.
Verfahren für die Aufnahme von Schülern in andere Jahrgänge und während des Schuljahres
16. Erklärung zum Verzicht auf Gebühren
Diese Regel gilt für alle Schulen. Der Schulvorstand von Modeligo Nationalschule oder Personen, die in seinem Namen handeln, erheben keine Gebühren oder fordern Zahlungen oder Beiträge (gleich welcher Art) als Bedingung für die Aufnahme eines Schülers in die Schule oder für die Aufnahme oder den Verbleib eines Schülers in der Schule.
17. Regelungen für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen
Dieser Abschnitt muss von Schulen ausgefüllt werden, die Religionsunterricht anbieten.
Überprüfungen/Beschwerden
Überprüfung der Entscheidungen durch Schulvorstand
Die Eltern des Schülers können beantragen, dass der Schulvorstand eine Entscheidung über die Ablehnung der Aufnahme überprüft. Solche Anträge müssen gemäß Abschnitt 29C des Bildungsgesetzes von 1998 gestellt werden.
Der Zeitrahmen, innerhalb dessen eine solche Überprüfung beantragt werden muss, und die weiteren Anforderungen, die für solche Überprüfungen gelten, sind in den vom Minister gemäß Abschnitt 29B des Bildungsgesetzes von 1998 festgelegten Verfahren aufgeführt, die auf der Website des Ministeriums für Bildung und Kompetenzen veröffentlicht sind.
Der Vorstand wird diese Überprüfungen gemäß den Anforderungen der in Abschnitt 29B und Abschnitt 29C des Bildungsgesetzes von 1998 festgelegten Verfahren durchführen.
Hinweis: Wurde ein Bewerber aufgrund von Überbelegung der Schule abgelehnt, muss der Bewerber **vor Einlegung eines Rechtsmittels gemäß Abschnitt 29 des Bildungsgesetzes von 1998 eine Überprüfung dieser Entscheidung durch die Schulvorstand beantragen.
Wurde einem Bewerber die Aufnahme aus einem anderen Grund als der Überbelegung der Schule verweigert, kann der Bewerber eine Überprüfung dieser Entscheidung durch die Schulvorstand beantragen, bevor er gemäß Abschnitt 29 des Education Act 1998 Berufung einlegt.
Berufungsrecht
Gemäß Abschnitt 29 des Bildungsgesetzes von 1998 können die Eltern des Schülers gegen eine Entscheidung dieser Schule, die Aufnahme zu verweigern, Berufung einlegen.
Gegen die Ablehnung der Aufnahme kann gemäß Abschnitt 29 (1) (c) (i) des Bildungsgesetzes von 1998 Berufung eingelegt werden, wenn die Ablehnung auf eine Überbelegung der Schule zurückzuführen ist.
Ein Rechtsmittel kann gemäß Abschnitt 29 (1) (c) (ii) des Bildungsgesetzes von 1998 eingelegt werden, wenn die Ablehnung der Aufnahme auf einem anderen Grund als der Überbelegung der Schule beruht.
Wurde einem Bewerber die Aufnahme aufgrund von Überbelegung der Schule verweigert, muss der Bewerber bevor er gemäß Abschnitt 29 des Bildungsgesetzes von 1998 Berufung einlegt, eine Überprüfung dieser Entscheidung durch die Schulvorstand beantragen. (siehe Überprüfung von Entscheidungen durch die Schulvorstand)
Wurde einem Bewerber die Aufnahme aus einem anderen Grund als der Überbelegung der Schule verweigert, kann der Bewerber eine Überprüfung dieser Entscheidung durch die Schulvorstand beantragen, bevor er gemäß Abschnitt 29 des Bildungsgesetzes von 1998 Berufung einlegt. (siehe Überprüfung von Entscheidungen durch die Schulvorstand)
Beschwerden gemäß Abschnitt 29 des Bildungsgesetzes von 1998 werden von einem unabhängigen Beschwerdeausschuss geprüft und entschieden, der vom Minister für Bildung und Kompetenzen ernannt wird.
Der Zeitrahmen, innerhalb dessen ein solcher Einspruch eingelegt werden muss, und die weiteren Anforderungen, die für solche Einsprüche gelten, sind in den vom Minister gemäß Abschnitt 29B des Bildungsgesetzes von 1998 festgelegten Verfahren aufgeführt, die auf der Website des Ministeriums für Bildung und Kompetenzen veröffentlicht sind.
Erneut bestätigt vom Vorstand am 6.10.22. Unterschrift: Sr. V. Casey (Vorsitzender)
Konfessionelle Schulangebote
Modeligo Nationalschule ist eine Schule, deren Ziel es ist, Bildung in einem Umfeld zu vermitteln, das bestimmte religiöse Werte fördert und niemanden diskriminiert, indem sie die Aufnahme einer Person verweigert, die nicht katholischen Glaubens ist, sofern nachgewiesen wird, dass diese Verweigerung für die Aufrechterhaltung des Ethos der Schule unerlässlich ist.
Auswahlkriterien für Überzeichnung
Falls die Anzahl der Kinder, die sich anmelden möchten, die Anzahl der verfügbaren Plätze übersteigt, werden die folgenden Kriterien zur Priorisierung der Kinder für die Anmeldung herangezogen:
-
Kinder, die in der Gemeinde wohnen.
-
Geschwister bereits angemeldeter Kinder, einschließlich Stiefgeschwister, die unter derselben Adresse wohnen.
-
Kinder von Mitarbeitern der Gemeinde.
-
Kinder, die außerhalb der Gemeinde wohnen.
Falls wir in einem Jahr keine Kinder anmelden können, wird der Name des Kindes gemäß den oben genannten Kriterien auf die Warteliste gesetzt. Diese Kriterien gelten auch dann, wenn zwei oder mehr Studierende in einer der oben genannten Auswahlkriterienkategorien die gleiche Punktzahl für einen oder mehrere Plätze erreichen.
Angelegenheiten, die nicht berücksichtigt werden
Gemäß Abschnitt 62(7)(e) des Bildungsgesetzes werden die folgenden Punkte bei der Entscheidung über Anträge nicht berücksichtigt:
-
Der vorherige Besuch eines Vorschulprogramms (ausgenommen Frühförderkurse oder Frühförderprogramme).
-
Die Zahlung von Schulgebühren oder Beiträgen.
-
Die schulischen Leistungen, Fähigkeiten oder Begabungen eines Schülers (außer wenn dies für die Aufnahme in eine Förderschule oder -klasse erforderlich ist).
Der Beruf, die finanzielle Situation, die schulischen Leistungen, Fähigkeiten oder Begabungen der Eltern.
Die Verpflichtung eines Schülers oder seiner Eltern, an einem Vorstellungsgespräch, einem Tag der offenen Tür oder einer anderen Informationsveranstaltung als Aufnahmevoraussetzung teilzunehmen.
Die Verbindung eines Schülers zur Schule aufgrund eines Familienmitglieds, das die Schule besucht oder besucht hat (vorbehaltlich der im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen für Geschwister und Großeltern, wobei maximal 25 % der verfügbaren Plätze für Großeltern berücksichtigt werden).
Datum und Uhrzeit des Eingangs der Bewerbung (sofern die Bewerbung innerhalb der im jährlichen Aufnahmebescheid angegebenen Frist eingegangen ist).
Zulassung zu anderen Jahrgängen als der Aufnahmegruppe
Schüler, die sich für einen anderen Jahrgang als den der Aufnahmegruppe bewerben, werden gemäß den Regeln für nationale Schulen, dem Bildungswohlfahrtsgesetz und der Einschreibungspolitik von Modeligo Nationalschule eingeschrieben. Es ist vorgeschrieben, dass Informationen über die Anwesenheit und den schulischen Fortschritt des Kindes zwischen den Schulen ausgetauscht werden.
Abmeldung vom Religionsunterricht
Für Schüler, deren Eltern beantragt haben, dass sie die Schule ohne Religionsunterricht besuchen, gelten folgende Regelungen. Diese Maßnahmen werden nicht zu einer Verkürzung des Schultages führen:
-
Ein schriftlicher Antrag ist an die Schulleitung (Schulleiter) zu richten.
-
Anschließend wird ein Gespräch mit den Eltern bzw. dem Schüler/der Schülerin vereinbart, um zu besprechen, wie die Schule dem Antrag nachkommen kann.
